MEDIUS ist als kompetenter Berater seit 1986 in der Vermittlung von Finanzprodukten tätig. Die Experten der MEDIUS Unternehmensgruppe vergleichen für ihre Kunden regelmäßig das vielfältige Angebot deutscher und internationaler Finanzinstitute.

ddd
 
 

MEDIUS GmbH: Steuerliche Entlastung für Dienstfahrzeuge kommt

MEDIUS meldet Erfreuliches für alle, die ihren geleasten Firmenwagen privat nutzen: Die Bundesregierung plant derzeit offenbar eine Neuregelung beim Leasing von Dienstfahrzeugen, die in vielen Fällen spürbare Entlastungen bedeuten könnte. Kernpunkt des Vorhabens: Die Finanzämter sollen künftig bei der Besteuerung nicht länger den Listenpreis des Wagens zugrunde legen, sondern den tatsächlich gezahlten Preis. Und dieser dürfte wohl in den allermeisten Fällen deutlich unter dem Listenpreis liegen, so die Erfahrung von MEDIUS.

Wie die Marktforschung Bartsch bereits ermittelte, erwarten sich rund 47 Prozent der befragten Leasing-Unternehmen positive Impuls von der geplanten Neuregelung. 20 Prozent rechnen sogar mit einem Wachstumsschub in einem Umfang von bis zu sechs Prozent.

Der MEDIUS Blog wird Sie über neue Entwicklungen zur geplanten Steuerentlastung für Leasingnehmer an dieser Stelle auf dem Laufenden halten.

Ihr MEDIUS Blog-Team

Tweet This
Buzz This

Tags: , , , , , , ,

Ähnliche Beiträge:

Eine Antwort zu “MEDIUS GmbH: Steuerliche Entlastung für Dienstfahrzeuge kommt”

  1. Reichelt sagt:

    Guten Tag,

    als Kundin habe ich mich sehr über diese neue Informationsplattform gefreut. Sehr interessante Information zur Dienstwagenregelung, die mich auch betrifft. Hier ein Beitrag, der evt. auch für Ihre Kunden interessant sein könnte.

    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit bei der Besteuerung von Erwerbsminderungsrenten

    Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten sowie Erwerbsminderungsrenten werden in der Regel für eine gewisse Dauer gewährt und dann ggf. verlängert. Solche abgekürzten Leibrenten wurden vor 2005 lediglich mit dem besonderen Ertragsanteil (§ 55 Abs. 2 EStDV) besteuert.

    Durch das Alterseinkünftegesetz werden seit 2005 Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten sowie Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung – genau wie Altersrenten – mit dem hohen Besteuerungsanteil besteuert. Dies sind bei Rentenbeginn vor 2005 50 % für die Gesamtlaufzeit. Bei Rentenbeginn im Jahre 2008 sind 56 % und bei Rentenbeginn im Jahr 2010 sogar 60 % zu versteuern.

    Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten aus einer privaten Versicherung werden hingegen unverändert mit dem günstigen besonderen Ertragsanteil gem. § 55 Abs. 2 EStDV besteuert. Dieser Ertragsanteil beträgt bei erstmaliger Befristung auf drei Jahre 2 %, bei zweiter Befristung um weitere drei Jahre 7 %, danach für weitere drei Jahre 10 %. Ob diese Ungleichbehandlung verfassungskonform ist, wird derzeit durch den BFH (Az.: X R 19/09 und X R 54/09) geprüft.

    Es empfiehlt sich für alle Betroffenen gegen noch nicht bestandskräftige Einkommensteuerbescheide ab 2005 Einspruch einzulegen und zeitgleich das Ruhen des Rechtsbehelfsverfahrens nach § 363 Abs. 2 AO zu beantragen, damit eventuelle Erstattungsansprüche gewahrt werden.

    (Auszug aus einer Mitteilung des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine – BDL vom 14.04.2010)

    Mit freundlichen Grüßen

    G.Reichelt

Hinterlasse eine Antwort

Über MEDIUS

Kernkompetenz von MEDIUS sind maßgeschneiderte Konzepte für den lang-, mittel- als auch kurzfristigen Vermögensaufbau. Je nach Anlagehorizont entwickeln die MEDIUS-Berater für ihre Kunden individuelle Finanzkonzepte – MEDIUS agiert deshalb wie ein Unternehmensberater für die private Finanzplanung.

Neben der Vermögensplanung berücksichtigt MEDIUS auf Wunsch der Kunden alle relevanten Bereiche rund um die private Finanzplanung. Folgende Bereiche umfasst das Portfolio von MEDIUS: Geldanlage, Vorsorge, Gesundheit, Finanzierung, Versicherungen, Immobilien und Leasing.

Volltextsuche

Medius Exclusive GmbH
Westendstrasse 185
80686 München

Tel.: +49 89 45211-0
Fax: +49 89 45211-100